Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
RZ Computersysteme GmbH

1. Allgemeines
Unseren sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben. Sämtliche Angebote von RZ Computersysteme GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung des Käufers von RZ Computersysteme GmbH schriftlich oder telefonisch bestätigt wird oder die Lieferung der bestellten Ware ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wird.

2. Lieferzeit
Liefertermine und -fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden.
Ausgenommen im letzten Fall berechtigt eine Überschreitung den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.
Im Falle Höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistungen unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbare Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unsere Selbstbelieferung. Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir dem Käufer davon Mitteilung machen und uns erklären, ob wir vom Vertrage zurücktreten oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist diese Frist unangemessen lang, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche des Käufers sind in allen Fällen ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind.
Im Falle des Annahmeverzuges des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist gleichartigen Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.

3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.

4. Preise
Unsere Preise verstehen sich ausschließend der Kosten für Versand und Transportversicherung sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen am Tag der Rechnungserteilung zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig.
Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungszieles sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der europäischen Zentralbank zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offen stehende Restbetrag fällig, falls der Käufer mit 1 Rate länger als 1 Woche in Rückstand gerät. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

6. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der - auch künftigen - Geschäftsverbindungen vor. Werden von uns gelieferte unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Die entstandene neue Sache gilt als unsere Vorbehaltsware.

7. Genereller Haftungsausschluss
Soweit in vorstehenden Bedingungen nicht anders bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung, einschließlich einer Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

8. Untersuchungspflicht, Gewährleistung, Garantie
RZ Computersysteme GmbH leistet im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen Gewähr dafür, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben. Für Verschleiß aufgrund normalen Gebrauchs sowie für durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung verursachte Mängel leistet RZ Computersysteme GmbH keine Gewähr. Das Gewährleistungsrecht erlischt bei unsachgemäßen Reparaturversuchen durch den Käufern oder Dritte.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart oder durch Gesetz zwingend abweichend bestimmt, sind alle Angaben über Produkte, insbesondere die in dem Katalog oder sonstigen Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Entsprechendes gilt bei der Lieferung von Mustern oder Proben. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn sie ausdrückliche als zugesicherte Eigenschaft bezeichnet ist.
Der Käufer hat die Produkte unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und RZ Computersysteme GmbH dabei erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht bei Anlieferung entdeckt werden können, sind RZ Computersysteme GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate ab Lieferdatum. Bei Privatkäufern beträgt die Gewährleistungszeit 24 Monate ab Lieferdatum.
Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seine Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
Wird ein Mängel seitens des Käufers 6 Monate nach Lieferung angezeigt, so hat der Käufer nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war.
Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass diese unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Käufer gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen. Bei Softwarefehlern welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden wir den Fehler - soweit wir zu dessen Beseitigung in der Lage sind - je nach seiner Bedeutung durch die Installation einer anderen Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers, beseitigen.
Der Käufer hat uns zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andererseits sind wir von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit.
Bei Nachbesserung hat uns der Käufer die Ware in unserem Haus zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferungen ein von uns zu vertretender Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
RZ Computersysteme GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die aus der Verbindung oder dem Gebrauch der Produkte mit anderen Geräten oder sonstigen Produkten, Datenbanken oder sonstiger Software herrühren, soweit diese nicht von RZ Computersysteme GmbH geliefert sind. Gleiches gilt für Mängel oder Schäden, die sich aus Bearbeitung oder Änderung der Produkte ergeben.

9. Sonstiges
Der Käufer ist mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten, die RZ Computersysteme GmbH aufgrund der Geschäftsbeziehung mit ihm erhält, einverstanden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist.
Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist Sonthofen/Allgäu. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sonthofen/Allgäu, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheck-Klagen und generell für den Urkundenprozess.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.

Stand: 01.10.2012

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